Ihr Anliegen:
Sie wollen Ihr Neugeborenes anmelden?
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Hierzu sind die unten stehenden Unterlagen mitzubringen.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Die Stadt Burscheid ist nur für Hausgeburten im Stadtgebiet Burscheid zuständig. Sollte die Geburt in einem der umliegenden Krankenhäuser stattgefunden haben, ist die Geburt bei der jeweiligen Stadt anzuzeigen.
- Die Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme (die bei der Geburt zugegen waren).
- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch der nicht verheirateten Mutter.
- Personalausweis/ Reisepass des Anmeldenden.
- Bei ausländischen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
- Bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich eine Vaterschaftsanerkennung (wenn diese vor der Geburt bereits erklärt wurde)
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- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch der nicht verheirateten Mutter.
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- Bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich eine Vaterschaftsanerkennung (wenn diese vor der Geburt bereits erklärt wurde)
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- Die Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme (die bei der Geburt zugegen waren).
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- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
C.
Preuß
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- standesamt@burscheid.de
A.
Caro
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- standesamt@burscheid.de
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Montag
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