Ihr Anliegen:
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Verlobten, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen des Landes begründetets Ehehindernis entgegen steht.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige telefonische Beratung ratsam.
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 40,00 €
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Verlobten, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen des Landes begründetets Ehehindernis entgegen steht.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige telefonische Beratung ratsam.
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 40,00 €
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Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige telefonische Beratung ratsam.
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 40,00 €
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Verlobten, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen des Landes begründetets Ehehindernis entgegen steht.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige telefonische Beratung ratsam.
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Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Wegen der Vielfalt der möglichen Fallkonstellationen ist eine vorherige telefonische Beratung ratsam.
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Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Verlobten, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen des Landes begründetets Ehehindernis entgegen steht.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und beim Standesamt.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz hatte.
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- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
A.
Caro
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- standesamt@burscheid.de
C.
Preuß
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- c.preuss@burscheid.de
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- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
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Ehefähigkeitszeugnis
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