Ihr Anliegen:
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient.
Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.
Im Genehmigungsverfahren wird eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert.
Die Spielhallenerlaubnis können Sie bei Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis beantragen. Der Antrag kann vorzugsweise postalisch (Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid) erfolgen oder persönlich bei dem zuständigen Ansprechpartner abgegeben werden.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.
- Spielverordnung
- Glückspielstaatsvertrag (GlüStV)
- Ausführungsgesetz NRW zum GlüStV
- Gewerbeordnung
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient.
Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.
Im Genehmigungsverfahren wird eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert.
Die Spielhallenerlaubnis können Sie bei Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis beantragen. Der Antrag kann vorzugsweise postalisch (Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid) erfolgen oder persönlich bei dem zuständigen Ansprechpartner abgegeben werden.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.
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- Ausführungsgesetz NRW zum GlüStV
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Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient.
Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.
Im Genehmigungsverfahren wird eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert.
Die Spielhallenerlaubnis können Sie bei Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis beantragen. Der Antrag kann vorzugsweise postalisch (Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid) erfolgen oder persönlich bei dem zuständigen Ansprechpartner abgegeben werden.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.
- Spielverordnung
- Glückspielstaatsvertrag (GlüStV)
- Ausführungsgesetz NRW zum GlüStV
- Gewerbeordnung
- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
A.
Teitscheid
Ordnungsamt, Gewerbe
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
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- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
A.
Teitscheid
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Rathaus
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
Spielhallenerlaubnis
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient.
Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.
Im Genehmigungsverfahren wird eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert.
Die Spielhallenerlaubnis können Sie bei Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis beantragen. Der Antrag kann vorzugsweise postalisch (Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid) erfolgen oder persönlich bei dem zuständigen Ansprechpartner abgegeben werden.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.
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