Ihr Anliegen:
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales anzuzeigen. Die Anzeige kann nach Möglichkeit mit der zur Verfügung gestellten Fundanzeige erfolgen. Bitte geben Sie zur Wahrung Ihrer Rechte unbedingt an, ob Sie Ihr Recht auf Finderlohn, Erstattung von Aufwendungsersatz und/oder Eigentumserwerb geltend machen.
Wir bewahren Fundsachen sechs Monate lang auf. Während dieser Zeit kann die Fundsache vom einem/einer Eingentümer/in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Nach diesen sechs Monaten können Sie als Finder/in Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.
Meldet sich der Besitzer/in, so kann der Finder/in von diesem/dieser einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 965 bis 984 BGB)
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales anzuzeigen. Die Anzeige kann nach Möglichkeit mit der zur Verfügung gestellten Fundanzeige erfolgen. Bitte geben Sie zur Wahrung Ihrer Rechte unbedingt an, ob Sie Ihr Recht auf Finderlohn, Erstattung von Aufwendungsersatz und/oder Eigentumserwerb geltend machen.
Wir bewahren Fundsachen sechs Monate lang auf. Während dieser Zeit kann die Fundsache vom einem/einer Eingentümer/in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Nach diesen sechs Monaten können Sie als Finder/in Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.
Meldet sich der Besitzer/in, so kann der Finder/in von diesem/dieser einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 965 bis 984 BGB)
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Meldet sich der Besitzer/in, so kann der Finder/in von diesem/dieser einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 965 bis 984 BGB)
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales anzuzeigen. Die Anzeige kann nach Möglichkeit mit der zur Verfügung gestellten Fundanzeige erfolgen. Bitte geben Sie zur Wahrung Ihrer Rechte unbedingt an, ob Sie Ihr Recht auf Finderlohn, Erstattung von Aufwendungsersatz und/oder Eigentumserwerb geltend machen.
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Meldet sich der Besitzer/in, so kann der Finder/in von diesem/dieser einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 965 bis 984 BGB)
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales anzuzeigen. Die Anzeige kann nach Möglichkeit mit der zur Verfügung gestellten Fundanzeige erfolgen. Bitte geben Sie zur Wahrung Ihrer Rechte unbedingt an, ob Sie Ihr Recht auf Finderlohn, Erstattung von Aufwendungsersatz und/oder Eigentumserwerb geltend machen.
Wir bewahren Fundsachen sechs Monate lang auf. Während dieser Zeit kann die Fundsache vom einem/einer Eingentümer/in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Nach diesen sechs Monaten können Sie als Finder/in Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.
Meldet sich der Besitzer/in, so kann der Finder/in von diesem/dieser einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 965 bis 984 BGB)
- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
S.
Osbringhaus
Asylbewerber A-Z, Wohnberechtigungsschein
Soziales und Wohnungswesen
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
A.
Teitscheid
Ordnungsamt, Gewerbe
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
R.
Weiß
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
Andrea
Janeck
Amtsleitung
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
C.
Foth
Außendienst Ordnungsamt
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
N.
Boyaci
Außendienst Ordnungsamt
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
A.
Anhalt
Außendienst Ordnungsamt
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
Ordnungsamt
Rathaus
Montag
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Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
E.
Baldacci-Göbel
Ruhender Verkehr
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
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- ordnung@burscheid.de
- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
P.
Bay
stellvertretende Amtsleitung
Rathaus
Montag
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08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
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08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
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J.
Wissem
Rathaus
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Rathaus geschlossen
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- wohngeldstelle@burscheid.de
S.
Osbringhaus
Asylbewerber A-Z, Wohnberechtigungsschein
Soziales und Wohnungswesen
Montag
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Dienstag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
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Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
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A.
Teitscheid
Ordnungsamt, Gewerbe
Rathaus
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Rathaus geschlossen
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R.
Weiß
Rathaus
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C.
Foth
Außendienst Ordnungsamt
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Boyaci
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08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
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08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
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08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
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Ordnungsamt
Rathaus
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08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
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08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
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Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
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E.
Baldacci-Göbel
Ruhender Verkehr
Rathaus
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
Rathaus geschlossen
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Fundsachen
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