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Heiraten in Burscheid
Sie wollen den Bund für’s Leben schließen? Wir beraten Sie gerne
... und helfen Ihnen bei allen Fragen von
A - wie Anmeldung der Eheschließung bis hin zu
Z - wie Zeugen (Trauzeugen)
gerne weiter!
Damit Ihre Eheschließung auch stattfinden kann, muss zuerst die sog. Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Hierbei wird geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen und einer Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht.
Welche Urkunden Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt u.a. von Ihrem Familienstand und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.
Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung kommen; sollte jedoch einer von Ihnen verhindert sein, kann der andere Partner die Anmeldung mit einer Vollmacht allein vornehmen. Den Vordruck für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie im Standesamt. Fragen Sie bitte danach!
Hinweis zu Urkunden
Urkunden gelten nur in der vom Amt ausgestellten Form als Originaldokument. Bei mehrseitigen Urkunden dürfen die Seiten nicht voneinander getrennt werden, auch nicht für Scans oder Fotokopien. Sind Beweiszeichen (z. B. Tackerung, Siegel, Öse, Naht etc.) gelöst oder beschädigt, kann die Urkunde nicht mehr anerkannt werden und muss neu angefordert werden.

