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Anmeldung der Eheschließung

Allgemeine Informationen

Bevor Sie sich im Standesamt das Ja-Wort geben können, müssen Sie sich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Seit neustem ist die (Vor-)Anmeldung der Ehe beim Standesamt Burscheid nun auch online möglich.

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ohne Geburtsort in Deutschland sowie bereits Geschiedene oder Personen mit Kindern, nutzen bitte das digitale Antragsverfahren „Voranmeldung der Eheschließung“. Allen anderen Personen steht die „Anmeldung zur Eheschließung“ zur Verfügung.

Beide Online-Dienste "Anmeldung und Voranmeldung der Eheschließung" zielen darauf ab, die Eheschließung vorzubereiten. Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit.

Im Online-Dienst können Sie beispielsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister und dem Eheregister hochladen. Sogar Musikwünsche für die Trauung und Angaben zu den Trauzeug*innen sind möglich. Während der Anmeldung können Sie aus den verfügbaren Trauterminen Ihren Wunschtermin und auch Ihren sowie Wunschtrauort angeben. Die aktuellen Trautermine finden Sie auf unserer Homepage. Das Standesamt teilt Ihnen nach Prüfung des Antrags mit, ob die Trauung an diesem Termin und Ort möglich ist, sodass Sie den Termin dann verbindlich reservieren können.

Alle eingereichten Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, werden direkt digital abgelegt und weiter bearbeitet. Die Behördengänge für Eheschließende werden somit auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum reduziert.

Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen ist vor der Eheschließung noch ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, um u. a. die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden festzustellen sowie Fragen zur Namensführung zu beantworten und den Ablauf der Trauung zu besprechen. Zu diesem Termin müssen alle notwendigen Unterlagen im Original mitgebracht werden. Das Standesamt setzt sich unaufgefordert mit Ihnen zwecks Terminabsprache im Verbindung.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen:
  • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Welche Gebühren fallen an?

40€, wenn Beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

66€, wenn eine*r der Verlobten oder Beide eine ausländische Staatsangehörigkeit hat*haben

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung