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Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister

Allgemeine Informationen

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde, eine Eheurkunde anfordern.

Über nebenstehenden bzw. nachfolgenden Link können Sie direkt online eine Urkunde aus dem Eheregister anfordern. Für diesen Online-Service ist eine Registierung bzw. Anmeldung über die BundID erforderlich. Die Ausstellung der Urkunde ist kostenpflichtig, die Bezahlung ist ebenfalls online möglich.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5