Sie planen eine Hochzeit im Ausland? In vielen Ländern benötigen Sie für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Dokument bestätigt, dass Ihrer Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Es ist sechs Monate gültig.
Um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland vollständig sind, erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen ausländischen Behörde.
Das Standesamt berät Sie, ob eine zusätzliche Erklärung zur Namensführung nach der Eheschließung erforderlich ist.
