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Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeine Informationen

Sie planen eine Hochzeit im Ausland? In vielen Ländern benötigen Sie für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Dokument bestätigt, dass Ihrer Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Es ist sechs Monate gültig.

Um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland vollständig sind, erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen ausländischen Behörde.

Das Standesamt berät Sie, ob eine zusätzliche Erklärung zur Namensführung nach der Eheschließung erforderlich ist.

Zuständige Stelle

Zuständig für die nachträgliche Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wenn Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Standesamt I in Berlin" für Sie zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis mit Online-Funktion und Bund-ID
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt vom Geburtsstandesamt
  • Wenn Sie bereits verheiratet waren: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk ausgestellt vom Standesamt der Eheschließung
  • Wenn Sie bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk ausgestellt vom Standesamt, wo die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde
  • Bei Wohnsitz in Deutschland: Erweiterte Meldebescheinigung 
  • Bei ausländischem Wohnsitz: Nachweis des Wohnsitzes
Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei deutschem Recht (beide Eheschließenden haben die deutsche Staatsangehörigkeit): 40,00 € 

Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei ausländischem Recht (ein/e Eheschließende/r besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit): 66,00 €