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Erschließungsbeitrag

Allgemeine Informationen

Eigentümer neu erschlossener Grundstücke haben für den erstmaligen endgültigen Zugang zu städtischen Straßen, Wegen und Plätzen Erschließungsbeiträge zu entrichten.


Weitere Informationen

finden Sie in der Rubrik Erschließungsbeitrag auf der Internetseite der Technischen Werke Burscheid