Ihr Anliegen:
Tierkörper von kleinen überfahrenen oder verendeten Haustieren (Hund, Katze usw.) werden von Mitarbeitern der Technischen Werke Burscheid (TWB) eingesammelt.
Auf öffentlichen Straßen überfahrene oder/und verendete Wildtiere sind dem Jagdausübungsberechtigten/Jagdaufseher anzuzeigen. Eine Anzeige über die Polizei ist zum Beispiel bei Verkehrsunfällen möglich.
Vergraben toter Haus-und Heimtiere
Einzelne Körper von toten Heimtieren dürfen auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen (Tierfriedhof) oder auf einem der/dem Tierhalterin/Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.
Wenn Sie über kein geeignetes eigenes Gelände verfügen, ist die Beisetzung auf einem Tierfriedhof oder das Verbrennen in einem Tierkrematorium möglich.
- Bundesjagdgesetz/BJG
- Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW)
- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
A.
Teitscheid
Ordnungsamt, Gewerbe
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
A.
Teitscheid
Ordnungsamt, Gewerbe
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- ordnung@burscheid.de
Tierkörperbeseitigung
Tierkörper von kleinen überfahrenen oder verendeten Haustieren (Hund, Katze usw.) werden von Mitarbeitern der Technischen Werke Burscheid (TWB) eingesammelt.
Auf öffentlichen Straßen überfahrene oder/und verendete Wildtiere sind dem Jagdausübungsberechtigten/Jagdaufseher anzuzeigen. Eine Anzeige über die Polizei ist zum Beispiel bei Verkehrsunfällen möglich.
Vergraben toter Haus-und Heimtiere
Einzelne Körper von toten Heimtieren dürfen auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen (Tierfriedhof) oder auf einem der/dem Tierhalterin/Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.
Wenn Sie über kein geeignetes eigenes Gelände verfügen, ist die Beisetzung auf einem Tierfriedhof oder das Verbrennen in einem Tierkrematorium möglich.
- Bundesjagdgesetz/BJG
- Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW)