Ihr Anliegen:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer zum Beispiel einen Bauzaun, Gerüst, Container, Warenauslage oder ein Hinweisschild (z. B. Werbung) auf dem Gehweg aufstellen oder ein Straßenfest veranstalten möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Die Erlaubnis ist grundsätzlich schriftlich, mindestens vierzehn Kalendertage vor der beabsichtigten Sondernutzung beim Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid, Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid zu beantragen. Der Antrag kann online, per E-Mail unter ordnung@burscheid.de, postalisch oder persönlich eingereicht werden.
Möchten Sie Ihren Antrag online stellen? Einen entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Bürgerservice online.
- Sondernutzungssatzung der Stadt Burscheid
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Straßenverkehrsordnung
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Burscheid
Es wird einAntrag benötigt, aus dem sich die folgenden Angaben ergeben:
- Angaben zur Person des Antragstellers mit Anschrift und Telefonnummer,
- Angaben über die Art und den Ort der Sondernutzung,
- Angaben zu der beanspruchten Fläche,
- Angaben über die Dauer der Sondernutzung
und gegebenenfalls eine Skizze.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter Formulare.
Die Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Burscheid festgelegt. Sie bemessen sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung.
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Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
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Dienstag
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Mittwoch
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- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Straßenverkehrsordnung
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Burscheid