Ihr Anliegen:
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Über den Antrag entscheidet der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach. Dem Antrag müssen zum Teil kostenpflichtige Unterlagen beigefügt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab beim Standesamt.
Die vollständigen Antragsunterlagen werden dann zur Bearbeitung an den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.
- Antrag auf Änderung eines Vor-/Familiennamens (siehe Formulare)
- weitere zum Teil kostenpflichtige Unterlagen - Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt.
Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Änderung des Vornamens bis zu 255,00 EUR, bei einer Änderung des Familiennamens bis zu 1.022,00 EUR.
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