Ihr Anliegen:

Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass ist nur erforderlich, wenn Sie mit Kindern verreisen möchten. Bitte informieren Sie sich vorab, ob für das Reiseland ein Kinderreisepass ausreichend ist. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist grundsätzlich das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.

Ausstellung, Aktualisierung, Verlängerung
Der Kinderreisepass wird für eine Dauer von einem Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um ein Jahr ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Eine Ausstellung oder Verlängerung über das 12. Lebensjahr hinaus ist nicht möglich.

Es können lediglich Kinderreisepässe verlängert werden, die noch gültig sind, nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen.

Sofern das tatsächliche Aussehen des Kindes nicht mehr mit dem vorhandenen Foto übereinstimmt, muss das Foto im Kinderreisepass aktualisiert werden. Hierzu ist ein aktuelles biometrisches Passbild des Kindes vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass auch für die Verlängerung des Kinderreisepasses das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen muss. Das gilt nicht, wenn nur das Foto im Kinderreisepass aktualisiert wird.

Verlust des Kinderreisepasses
Haben Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit.

Abholung
Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist ohne Termin möglich: Täglich zu den Öffnungszeiten (nicht mittwochs). Keine Abholung zwischen 12:00 und 13:00 Uhr möglich.

  • 13,00 € Neuausstellung
  • 6,00 € Verlängerung oder Aktualisierung
  • biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • die Anwesenheit des Kindes ist bei der Beantragung zwingend erforderlich
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis / Reisepass oder
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigten
  • falls vorhanden, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass

Kontakt

Bürgerbüro

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Frau K. Gräber

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Frau K. Passen

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Frau M. Rottluff

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Frau C. Schmidt

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Frau A. Tumbrink

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