Ihr Anliegen:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein.
Fischereiprüfung
Unter Vorlage der Fischereiprüfungsbescheinigung kann im Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes ein Fischereischein beantragt werden. Die Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins. Der Antrag auf Zulassung muss an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Bei Erstausstellung eines Fischereischeins bringen Sie bitte die Prüfungs-bescheinigung mit. Bei Verlängerung reicht der bereits vorhandenen Fischereischein. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf die Kalenderjahre.
Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem er beantragt wird.
Jugendfischereischein
- Kinderreisepass oder ein Erziehungsberechtigter mit Ausweis
- bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild
- bei Verlängerung: alter Fischereischein
Jahres-/Fünfjahresfischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild
- Nachweis über bestandene Prüfung
- bei Verlängerung: grüne Prüfungskarte des Kreises oder alter Fischereischein
Gebühren inkl. Fischereiabgabe:
- 16,00 € Jahresfischereischein
- 48,00 € 5-Jahresfischereischein
- 8,00 € Jugendfischereischein
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein.
Fischereiprüfung
Unter Vorlage der Fischereiprüfungsbescheinigung kann im Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes ein Fischereischein beantragt werden. Die Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins. Der Antrag auf Zulassung muss an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Bei Erstausstellung eines Fischereischeins bringen Sie bitte die Prüfungs-bescheinigung mit. Bei Verlängerung reicht der bereits vorhandenen Fischereischein. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf die Kalenderjahre.
Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem er beantragt wird.
Jugendfischereischein
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- bei Verlängerung: alter Fischereischein
Jahres-/Fünfjahresfischereischein
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- bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild
- Nachweis über bestandene Prüfung
- bei Verlängerung: grüne Prüfungskarte des Kreises oder alter Fischereischein
Gebühren inkl. Fischereiabgabe:
- 16,00 € Jahresfischereischein
- 48,00 € 5-Jahresfischereischein
- 8,00 € Jugendfischereischein
- Anschrift
- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
Bürgerbüro
Ausstellen von Personaldokumenten, Melderegister, Beglaubigungen, Führerschein- und KFZ-Angelegenheiten u. v. m.
Rathaus
Montag
08:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
Rathaus geschlossen
Donnerstag
08:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- buergerbuero@burscheid.de
K.
Gräber
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Rathaus
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Passen
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Schmidt
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Tumbrink
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- 001Höhestraße 7-951399Burscheid
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Passen
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Rottluff
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C.
Schmidt
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Tumbrink
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Fischereischein
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein.
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Bei Erstausstellung eines Fischereischeins bringen Sie bitte die Prüfungs-bescheinigung mit. Bei Verlängerung reicht der bereits vorhandenen Fischereischein. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf die Kalenderjahre.
Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem er beantragt wird.
Gebühren inkl. Fischereiabgabe:
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Jahres-/Fünfjahresfischereischein
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