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Naturschutz in Burscheid
Das Themenfeld „Naturschutz“ umfasst zahlreiche Einzelthemen und –projekte, bei denen die Zuständigkeit oft nicht bei der Stadt Burscheid, sondern bei anderen Behörden und Institutionen liegt.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen bzw. Verlinkungen zu wesentlichen Themen, die häufig nachgefragt werden.
Artenschutz im privaten Garten/Baumfällungen
Die Stadt Burscheid hat keine Baumschutzsatzung erlassen, so dass es grundsätzlich im Ermessen der Grundstückseigentümer*innen liegt, einen Baum im privaten Haus- und Kleingarten zu fällen. Da jedoch möglicherweise artenschutzrechtliche Regelungen einer Fällung entgegenstehen könnten, sollte im Vorfeld des Vorhabens die Artenschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises kontaktiert werden.
Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände dürfen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Form- und Pflegeschnitte hingegen sind erlaubt. Für das vorgesehene Fällen von Bäumen in Landschaftsschutzgebieten ist zudem die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises einzubeziehen, da hierfür eventuell ein Genehmigungserfordernis bestehen kann.
Während eine Baumschutzsatzung allgemein das Fällen von Bäumen in einem Stadtgebiet regelt, beinhaltet die "Satzung zum Schutz besonders wertvoller Bäume in der Stadt Burscheid" Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von bestimmten Bäumen. Diese besonders wertvollen Bäume sind von den Eigentümer*innen der Grundstücke auf denen sie stehen, zu pflegen und zu erhalten. Als besonders wertvoll gelten Bäume, die u. a. wesentlich zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes oder zum Erhalt eines artenreichen Baumbestandes beitragen.
Die Satzung können Sie hier einsehen. Den Plänen dieser Satzung können Sie entnehmen, wo die besonders schützenswerten Bäume in Stadtgebiet stehen.
Lebenslinien - Blühende Säume für die Artenvielfalt
Artenreiche Säume mit ihrem heimischen Blüten- und Nektarangebot haben in unserer Kulturlandschaft eine große Bedeutung als Rückzugsräume für Wiesenpflanzen und als Nahrungsquelle für Insekten. Oft werden diese Flächen aber zu früh und zu oft gemäht und können daher diese Funktion nicht mehr erfüllen.
v. l. n. r.: Manuela Thomas (Biologische Station), Svenja Mühlsiegl (Stadt Burscheid), Bürgermeister Dirk Runge (Stadt Burscheid), Daniel Wojtas (Baubetriebshof Stadt Burscheid), Christoph Boddenberg (Landschaftsverband Rheinland), Matthias Wirtz-Amling (Geschäftsführer biolog. Stationen)© Stadt BurscheidAus diesem Grund hat sich die Biologische Station Rhein-Berg mit dem vom Landschaftsverband Rheinland geförderten Projekt "Lebenslinien" an die Stadt Burscheid gewandt. Projektziel ist es, besonders artenreiche, blühende Säume im Stadtgebiet zu identifizieren, um deren Erhalt zu sichern.
In den Sommermonaten der Jahre 2023 und 2024 wurden in Burscheid insgesamt 65 Säume und Wegraine an wenig befahrenen Straßen und Wirtschaftswegen auf einer Länge von 12,5 km untersucht. In enger Zusammenarbeit mit dem Baubetriebshof und mit Unterstützung der Ortsgruppen des NABU Rhein-Berg und des BUND wurden dabei möglichst artenreiche Säume an nährstoffarmen und sonnigen Standorten identifiziert. Bis zu 36 Pflanzenarten konnten in einem Saum gefunden werden - der erste Eindruck täuscht häufig und es verbergen sich zwischen den Gräsern auch zahlreiche, blühende Wildpflanzen.
© Stadt BurscheidGrundsätzlich sind die Böden in Burscheid sehr nährstoffreich und bieten dadurch optimale Bedingungen für die Landwirtschaft. Allerdings haben es viele blühende Kräuter, die an nährstoffarme Standorte angepasst sind, eher schwer. Durch die Pflege in Form des Mulchens (Mahdgut verbleibt vor Ort), reichern sich die Böden immer weiter an. Daher wurde mit dem Baubetriebshof im Rahmen des Projektes ein naturschutzfachlich optimiertes Pflegekonzept entwickelt. So werden nun einige Säume erst später gemäht, damit die Pflanzen dort länger blühen können. Das erfreut nicht nur die Insekten, sondern auch das menschliche Auge. An einigen Stellen kann zudem mit ehrenamtlichen Engagement erreicht werden, dass das Mahdgut abgetragen und die Böden dadurch ausgehagert werden.
Im Frühjahr 2026 werden an einigen Säume Projektschilder aufgestellt, um sichtbar zu machen, dass diese Säume später gemäht werden, um als Rückzugsraum für Insekten und Wiesenpflanzen zu dienen.
Beispiele besonderer Säume finden Sie hier.
Naturschutz in der Landwirtschaft
Informationen zur Zulässigkeit der Gülle- und Jaucheausbringung erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW.