© PixabayWir alle freuen uns, wenn es im Frühling mit zunehmender Wärme wieder grünt, sprießt und blüht. Insbesondere, wenn warme und regnerische Tage sich abwechseln, schießen Gräser, Stauden, Hecken und auch Blühpflanzen förmlich in die Höhe. Dabei kommt es allerdings auch zu zugewachsenen oder überwucherten Gehwegen oder Verkehrsschildern im Burscheider Stadtgebiet.
Die Stadtverwaltung erinnert daher Eigentümer*innen und Anlieger*innen daran, von ihren Grundstücken auf Gehwege und in öffentlichen Raum ragende Pflanzen entsprechend zurückzuschneiden. Grünbewuchs sollte an der Grundstücksgrenze enden und nicht in öffentlichen Raum ragen, damit Sicherheit und Nutzbarkeit von Gehwegen gewährleistet ist. Ebenso sind Gehwege von Unkraut und Wildwuchs zu befreien. Denn gemäß der städtischen Straßenreinigungssatzung ist die Reinigungspflicht aller Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege an die Eigentümerinnen und Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen (www.burscheid.de/strassenreinigungssatzung).
Auch während der Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September sind solche schonenden Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen möglich, ebenso Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Hierzu zählen beispielsweise auch der Freischnitt von Gehwegen oder Verkehrsschildern.
Grünschnitt richtig entsorgen
Der Grünschnitt gehört wie alle Grünabfälle in die Biotonne. Zusätzlich können bis 3 m³ Grünabfälle gebührenfrei an folgenden Wertstoffhören abgegeben werden:
- Wertstoffhof Burscheid-Hilgen, Heide 39, 51399 Burscheid-Hilgen
Mo 14:30 - 18:00, Mi 9:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00, Sa 8:00 - 13:00
geschlossen an gesetzl. Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Rosenmontag - Wertstoffhof Burscheid-Heiligeneiche, Am Mühlenweg, 51399 Burscheid
Mo und Di 13:00 - 16:30, Sa 8:00 - 13:00
geschlossen an gesetzl. Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen
Zu beachten ist außerdem, dass gemäß Allgemeinverfügung das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Heckenschnitt im Stadtgebiet nur nach vorheriger Anzeige und nur in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. Oktober bis 31. Dezember eines jeden Jahres erlaubt ist. In den Sommermonaten sind daher die Entsorgungsmöglichkeiten über die Biotonne oder Wertstoffhöfe zu nutzen. Auch Eigenkompostierung ist möglich.
Die Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen ist auf der städtischen Internetseite in der Rubrik Ortsrecht einsehbar (https://www.burscheid.de/verwaltung-politik/ortsrecht).
Technische Werke im Dauereinsatz gegen wucherndes Grün
Die Technischen Werke Burscheid (TWB) sind auch in diesem Jahr mit voller Mannschaftsstärke im Dauereinsatz, um das Burscheider Stadtgebiet für den Sommer sauber, schön und funktionsfähig zu halten. Großflächenmäher, Handarbeiten mit Rasenmäher und Freischneider sowie der Einsatz der Wildwuchsfräse werden wöchentlich koordiniert, um allen Grünflächen der Stadt gerecht zu werden. Das Team der TWB arbeitet zügig, kann jedoch nicht überall gleichzeitig sein – insbesondere bei feuchter Witterung, wenn vermehrt Grünflächenmaßnahmen notwendig sind. Die TWB bitten hierfür um Verständnis.
Gleichzeitig dürfen auf einigen Flächen Pflanzen bewusst wachsen, um Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und andere Tiere zu sichern.
Lebenslinien – Blühende Säume für die Artenvielfalt
Im Rahmen des Projekts „Lebenslinien“ wurden 65 artenreiche Säume mit einer Gesamtlänge von 12,5 km entlang wenig befahrener Straßen und Wirtschaftswege in Burscheid identifiziert. Diese haben mit ihrem heimischen Blütenangebot in der Kulturlandschaft eine große Bedeutung als Rückzugsräume für Wiesenpflanzen sowie Nahrungsquelle für Insekten und andere Tiere. Zur Sicherung dieser Lebensräume, wurde ein naturschutzfachlich optimiertes Pflegekonzept entwickelt, so dass die Pflanzen dort länger wachsen und Insekten und Tiere dort heimisch werden können. An ausgewählten Stellen weisen Hinweisschilder auch auf das Projekt hin. Parallel dazu wird das Pflegekonzept auch auf weitere städtische Flächen angewendet. Dort wird künftig lediglich ein schmaler Randstreifen gemäht, während der Rest der Fläche länger stehen gelassen wird, um Rückzugsräume und Nahrungsquellen für Insekten und andere Lebewesen zu erhalten.
