Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der gesetzlichen Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund eine Verhaltensprüfung ablegen.
Dies soll mögliche Gefahren durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden in Nordrhein-Westfalen abwehren und ihnen vorsorgend entgegenwirken.
Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse müssen Sie mit Ihrem Hund die Verhaltensprüfung beim zuständigen Veterinäramt Ihres Kreises ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen kann die Verhaltensprüfung auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
