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Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.

Mit ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen, u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten, besteuert.

Steuerschuldner sind die Veranstalter des Vergnügens.