Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Mit ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen, u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten, besteuert.
Steuerschuldner sind die Veranstalter des Vergnügens.
