Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Verbindlichkeiten bestehen und in der Vergangenheit alle steuerlichen Belange, wie z.B Gewerbesteuer – oder Grundbesitzabgabenforderungen beglichen wurden. Diese Bescheinigung gilt nur für Steuern, die die Stadt Burscheid erhebt (z. B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u. a.). Bei anderen Steuern kann sich die steuerpflichtige Person an das zuständige Finanzamt wenden.
Inhaltsbereich
Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerlich
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anfragen bitte an finanzen@burscheid.de unter Angabe von Name, Anschrift, Geb.datum sowie Grund für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Welche Gebühren fallen an?
17,50 €