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Straßenreinigungsgebühren

Allgemeine Informationen

Die Stadt Burscheid betreibt die von ihr durchgeführte Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird.

Für die Reinigung der Straßen werden Gebühren erhoben.

Weitere Informationen

finden Sie in der Rubrik Straßenreinigung auf der Internetseite der Technischen Werke Burscheid.