Schiedspersonen bekleiden ein Ehrenamt und werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Gang zur Schiedsperson ist vor der Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage grundsätzlich vorgeschrieben und auch sonst oft der beste Weg, um Auseinandersetzungen wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Körperverletzung usw. unbürokratisch und kostengünstig beizulegen. Wenn es einmal so weit kommen sollte, stehen in Burscheid zwei Schiedspersonen schlichtend zur Verfügung. Zuständig ist diejenige, in deren Bezirk die Gegenpartei für das zu beantragende Schlichtungsverfahren wohnt.
| Schiedsamtsbezirk |
Name | Adresse | Kontakt |
| Burscheid 1 | Brost, Wolfgang | Burbachstraße 13, 51399 Burscheid | 02174 62226 |
| Burscheid 2 Hilgen | Eck, Elmar | Benninghausen 72, 51399 Burscheid | 01520 9249686 |