Reiten in der freien Landschaft ist nur gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind. Das Reiterkennzeichen ist halterbezogen, bleibt also auch bei ihm, wenn das Pferd gewechselt wird. Wer mehrere Pferde besitzt, muss für jedes Pferd ein eigenes Kennzeichen anschaffen. Die Reiterkennzeichen sind nur gültig, wenn auf ihnen eine jährlich zu erneuernde und gebührenpflichtige Reitplakette angebracht ist.
Wer ohne gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft, im Wald oder in Schutzgebieten außerhalb von Straßen oder Wegen reitet, kann zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet werden.
Reiterkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
