Der Mietspiegel setzt die Mietpreisspannen im freifinanzierten Wohnungsbau fest.
Nach einer Reform des Mietspiegelrechts ist für Städte und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern die Erstellung eines einfachen Mietspiegels möglich. Die Stadt Leverkusen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Leverkusen und Umgebung e. V. und dem Mieterverein Leverkusen e. V. den Leverkusener Mietspiegel. Der Hauptausschuss der Stadt Burscheid nimmt im Anschluss den Mietspiegel für die Stadt Burscheid zur Kenntnis.
Der Mietspiegel der Stadt Burscheid lehnt sich an den qualifizierten Leverkusener Mietspiegel vom 1. Dezember 2025 mit einem Abzug von 0,10 € pro qm Wohnfläche an. Am 1. April 2026 ist der neue Mietspiegel für den nicht preisgebundenen Wohnraum für das Gebiet der Stadt Burscheid in Kraft getreten.
Gegen eine Schutzgebühr von 5,00 € kann der Mietspiegel bei der Stadt Burscheid, beim Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen e. V., Kölner Str. 35 – 41, Leverkusen, Tel. 02171/29995, info@hausundgrund-leverkusen.de oder dem Mieterverein Leverkusen e. V., Kölner Str. 35 – 41, Leverkusen Tel. 02171/40 40 70, info@dmb-mieterverein-leverkusen.de erworben werden. Gegen zusätzliche Versandkosten von 3,50 € versendet die Stadt Burscheid den Mietspiegel auf Anfrage auch postalisch. Außerdem steht er zum Download auf der Homepage der Stadt Burscheid bereit.