Neben der Bearbeitung der Einzahlungen und Auszahlungen der Stadt Burscheid ist die Stadtkasse auch zuständig für die Einziehung von säumigen Forderungen.
Die Mahnung ist eine Aufforderung an schuldende Personen, die es versäumt haben, binnen einer gesetzten Frist eine Forderung (z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule u. ä.) zu begleichen. Die Mahnung ist mit weiteren Kosten (Mahngebühren und Säumniszuschläge) verbunden.
Wenn nach erfolgter persönlicher Mahnung die Forderung nicht beglichen wird, beginnt das Zwangsvollstreckungsverfahren.
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
• beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
• von Einkommen beim Arbeitgeber,
• von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
• anderen verwertbaren Rechten
zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Burscheid.
Die Aufgabe „Vollstreckung“ hat die Stadt Burscheid mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 23.12.2011 an die Stadt Leichlingen übertragen.
