Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (international).
Inhaltsbereich
Leichenpass
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden,
- wenn die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über die weitere - von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte - ärztliche Leichenschau vorliegen und
- das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat.