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Jagdschein

Allgemeine Informationen

Wer eine Jagdtätigkeit ausüben möchte, benötigt dafür einen Jagdschein. Den Antragsvordruck erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Burscheid. Hier können Sie auch Ihre Unterlagen abgeben. Diese werden an die Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach weitergeleitet. Die Ausstellung des Jagdscheins erfolgt dort.

Deshalb ist es empfehlenswert, mindestens 14 Tage vor der ersten geplanten jagdlichen Aktivität den Jagdschein zu beantragen. Dieser wird Ihnen dann auf dem Postweg übersandt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neuantrag:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
  • Kopie Personalausweis
  • Passbild
  • Kopie Jägerprüfungszeugnis
  • Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung

Verlängerung:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
  • Passbild
  • bisheriger Jagdschein
  • Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
  • Für 1 Jahr 35,00 €
  • Für 2 Jahre 50,00 €
  • Für 3 Jahre 65,00 €
  • Tagesjagdschein 15,00 €

Sie erhalten hierüber einen separaten Gebührenbescheid des Rheinisch-Bergischen Kreises

Rechtsgrundlage

§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)