Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes erhoben, und die Verantwortung dafür liegt bei der Unternehmung, die im Inland tätig ist.
Inhaltsbereich
Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Das Finanzamt ermittelt den Gewerbeertrag anhand der Steuererklärung und setzt darauf basierend den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser wird der steuerpflichtigen Person in Form eines Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Die Informationen über die Höhe des Gewerbesteuermessbetrages teilt das Finanzamt außerdem der Stadt Burscheid mit. Aufgrund dieser Information erstellt die Stadt Burscheid den Gewerbesteuerbescheid und versendet ihn an die steuerpflichtige Person.
Steuerfestsetzung
Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15,8, und 15.11. jeden Jahres zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Burscheid
Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Burscheid beschlossen. Er beträgt aktuell 445 vom Hundert.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
An die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt ist die Stadt Burscheid gebunden. Den Gewerbesteuermessbescheid kann die steuerschuldende Person mit einem Einspruch beim zuständigen Finanzamt anfechten. Ein evtl. nachfolgendes Klageverfahren wird vor dem Finanzgericht geführt.
Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheides kann die Zahlung der Gewerbesteuer bei Fälligkeit durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides bzw. Gewerbesteuerbescheides gegebenfalls vermieden werden. Ein entsprechender Antrag ist an das zuständige Finanzamt zu richten.
