Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr anzuzeigen. Die Anzeige soll nach Möglichkeit mit der zur Verfügung gestellten Fundanzeige erfolgen. Bitte geben Sie zur Wahrung Ihrer Rechte unbedingt an, ob Sie Ihr Recht auf Finderlohn, Erstattung von Aufwendungsersatz und/oder Eigentumserwerb geltend machen.
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt. Während dieser Zeit kann die Fundsache vom dem oder der Eigentümer*in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Wer den Gegenstand gefunden und abgegeben hat, kann nach Ablauf der sechs Monate das Eigentum hieran erwerben.
Wenn sich die Person, die den Gegenstand verloren hat, beim Fundbüro meldet, so kann der oder die Finder*in von dieser Person einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
