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Führerschein: Rund um die Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Im Bürgerbüro erhalten Sie - mit einigen  Ausnahmen - alle Dienstleistungen rund um die Fahrerlaubnis (Führerscheine und Personenbeförderungsscheine). Alle notwendigen Unterlagen können Sie dort abgeben und die Gebühren entrichten. Die Unterlagen werden dann zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet.

Folgende Dienstleistungen werden im Bürgerbüro entgegengenommen

  • Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Begleitendes Fahren ab 17 Jahren
  • Umtausch eines Führerscheins
  • Ausländische EU-Führerscheine umschreiben
  • Ausländische Führerscheine umschreiben (nicht EU)
  • Dienstfahrerlaubnis umschreiben
  • Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Verlängerung Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)
  • Verlängerung von Fahrerlaubnissen (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E)

Folgende Dienstleistungen sind ausschließlich über die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises möglich:

  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Fahrerkarte beantragen
  • Fahrerschulung B 96 / B 196 eintragen
  • Internationaler Führerschein
Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig vom Antrag.

Rechtsgrundlage

§ 25 FeV

Was sollte ich noch wissen?

Aktuelle Informationen rund um das Thema Fahrerlaubnis finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises.