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Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Die Vaterschaftsanerkennung können Sie entweder beim Jugendamt oder beim Standesamt abgeben. Wenn Sie gleichzeitig eine Bestimmung über das Sorgerecht treffen wollen, ist das nur beim zuständigen Jugendamt möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung erhalten Sie hier.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Vaterschaftsanerkennung werden keine Gebühren erhoben.