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Anmeldung einer Veranstaltung

Allgemeine Informationen

Die Burscheiderinnen und Burscheider feiern gerne. Daher finden das ganze Jahr über kleine und große Veranstaltungen im Stadtgebiet statt.

Wer eine Veranstaltung durchführen will, benötigt die Zustimmung der zuständigen Behörden bezüglich des Zeitpunktes der Durchführung der Veranstaltung sowie verschiedene Genehmigungen von mehreren Organisationsbereichen/Behörden. So erteilt beispielsweise das Ordnungsamt der Stadt Burscheid gewerbliche Genehmigungen, Schankerlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Sondernutzungen sowie Plakatierungserlaubnisse, die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises genehmigt Straßensperrungen und das Bauordnungsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises nimmt den ordnungsgemäßen Aufbau von Zelten bzw. „fliegenden Bauten“ ab. Für Veranstalter*innen geht verständlicherweise schnell der Überblick verloren, wer bei der Behörde zu kontaktieren und was zu beachten und erfüllen ist.

Um den Organisator*innen der öffentlichen Veranstaltungen die Abläufe zu erleichtern, steht Ihnen bei der Stadt Burscheid das Zentrale Veranstaltungsmanagement (ZVM) als zuständige Koordinationsstelle und zentrale Ansprechperson für Veranstaltungen zur Verfügung. Das ZVM koordiniert die hausinterne Weiterleitung der entsprechenden Anträge     (z. B. Ausschankgenehmigung, Erlaubnis für Plakatierung etc.) und gibt Hinweise, welche Anträge bei anderen Behörden beantragt werden müssen. Das ZVM hat stimmt auch die notwendigen Maßnahmen z. B. in Hinblick auf die Sicherheit der Veranstaltung mit den Veranstaltern und Veranstalterinnen ab, bei Bedarf auch in einem persönlichen Gespräch. Bei der ZVM stellen Sie auch Anfragen, wenn Sie z. B. eine neue Veranstaltung planen und Ihren Wunschtermin abstimmen möchten.

Was ist für die Beantragung einer Veranstaltung zu beachten?

  • Unabhängig von der Größe der Veranstaltung muss eine vollständig   ausgefüllte und rechtskräftig unterschriebene Anzeige inklusive Skizzen der benötigten Flächen eingereicht werden (siehe Anlage).
  • Bei Veranstaltungen, die nicht ausschließlich an einem festen Standort stattfinden (Straßenrennen, Umzüge, Martinszüge etc.), ist der Streckenverlauf der Veranstaltung zwingend auf einem Kartenausschnitt / einer Straßenkarte darzustellen und der Anzeige beizufügen. Geeignetes Kartenmaterial erhalten Sie z. B. beim Rheinisch-Bergischen Kreis, Vermessungs- und Katasteramt, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch- Gladbach oder www.rbk-direkt.de/geoportal. Aus rechtlichen Gründen kann leider kein Kartenmaterial durch die Stadt Burscheid selbst zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Anzeige hat mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung zu erfolgen. 
  • Alle Unterlagen sowie die notwendigen Anträge werden beim ZVM eingereicht.

Für die langfristige Planung von Veranstaltung können Sie eine Vorabanzeige einreichen, so dass der Termin und die ersten Informationen abgestimmt sind, und Sie in die Planung einsteigen können.