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Andere Erklärungen zur Namensführung

Allgemeine Informationen

Erklärungen über die Wiederannahme eines Geburtsnamens oder vorher geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe, die nachträglich Bestimmung eines Ehenamens, das Voranstellen oder Hinzufügen eines Namens, Angleichungserklärungen oder die Änderung der Reihenfolge der Vornamen werden beim Standesamt abgegeben.

Welche Gebühren fallen an?
  • Entgegennahme der Erklärung 21,00 Euro
  • Bescheinigung über Namensänderung 9,00 Euro