Erklärungen über die Wiederannahme eines Geburtsnamens oder vorher geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe, die nachträglich Bestimmung eines Ehenamens, das Voranstellen oder Hinzufügen eines Namens, Angleichungserklärungen oder die Änderung der Reihenfolge der Vornamen werden beim Standesamt abgegeben.
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Andere Erklärungen zur Namensführung
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
- Entgegennahme der Erklärung 21,00 Euro
- Bescheinigung über Namensänderung 9,00 Euro
