Wiederaufbauhilfe Unwetterkatastrophe
Seit 17. September können vom Starkregen und Hochwasser Betroffene online Förderanträge für die Wiederaufbauhilfe stellen. Der Bund stellt dem Land Nordrhein-Westfalen dafür 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld dient dem Wiederaufbau. Privathaushalte, Unternehmen und Betriebe für die Land- und Forstwirtschaft sowie Kommunen können Förderanträge stellen. Die Antragsfrist läuft in vielen Fällen bis 30. Juni 2023.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.
Servicetelefon „Wiederaufbau“ (Land NRW)
Telefon: 0211 4684-4994
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Vor-Ort-Beratungen zur Wiederaufbauhilfe in Leichlingen und Rösrath
Der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt Betroffene bei der Antragstellung zur "Wiederaufbauhilfe" des Landes im Rahmen von Beratungsterminen.
Alle Informationen zu den Vor-Ort-Beratungen finden Sie unter https://www.rbk-direkt.de/wiederaufbauhilfe-starkregen-2021.aspx
Wiederaufbauhilfe für Unternehmen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe und Selbständige werden von der für Sie zuständigen berufsständischen Körperschaft wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Rechtsanwaltskammer oder der kassenärztlichen Vereinigung bei der Antragstellung zur Wiederaufbauhilfe beraten. Zudem geben die berufsständischen Körperschaften ein Votum über die geltend gemachten Schäden ab.
Auch die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) steht den betroffenen Unternehmen und Selbständigen im Vorfeld als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Informationen finden Interessierte unter www.rbw.de.
Anträge können zusammen mit dem Votum der berufsständischen Körperschaft online unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag per Post an NRW.BANK, Förderprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster, zu senden.
Soforthilfe Unwetterkatastrophe
Für Betroffene hatte das Land NRW bereits Soforthilfe von ingesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anträge konnten bis Ende August gestellt werden.
Bis 11. September 2021 konnten Burscheider Hochwassergeschädigte auch bei der Nothilfe Burscheid Gelder beantragen.
Auch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis e. V. stellte Mittel für eine finanzielle Soforthilfe zur Verfügung, die Antragsfrist endete Ende September 2021.