Mit einem umfangreichen Unterstützungsprogramm stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Förderprogramms „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ den Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen finanzielle Hilfen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Diese sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Tafeln, Beratungsstellen oder Kleiderkammern zugutekommen, die durch die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel in Schwierigkeiten geraten sind. Die Stadt Burscheid erhält rund 89.000 Euro; insgesamt stehen für alle Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis 1,3 Millionen Euro im Fördertopf zur Verfügung. Der Kreis erhält 330.000 Euro. Es sollen in erster Linie Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten, die aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind, unterstützt werden. „Ich begrüße diese Initiative des Landes ausdrücklich und bin froh, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern über diesen Unterstützungsfonds niederschwellige Hilfen zukommen lassen können. Daher empfehle ich allen sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und Organisationen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen und sich für das Förderprogramm anzumelden“, rät Bürgermeister Dirk Runge.
Ansprechpartnerinnen bei der Stadtverwaltung Burscheid
sind Antje Eickenberg, Tel. 02174 670-355 und Andrea Janeck, Tel. 670-369. Per Emailist das zuständige Fachamt für Soziales unter soziales@burscheid.de zu erreichen. Die Bedarfsanmeldungen erfolgen zentral über den Rheinisch-Bergischen Kreis und werden daher von der Stadt Burscheid weitergeleitet.
Fristverlängerung bis 18. Juni 2023
Die Einrichtungen können ihre ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit einer Begründung bis zum 18. Juni auch per E-Mail an staerkungspakt@rbk-online.de, per Fax an 02202 13106452 oder per Post an folgende Adresse senden: Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Soziales und Inklusion, Stärkungspakt NRW, Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach.
Für Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amtes für Soziales und Inklusion unter der oben genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung. Auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises (https://www.rbk-direkt.de/staerkungspakt-nrw.aspx) finden Interessierte weitere Informationen sowie den Vordruck für die Bedarfsanmeldung.
Wer kann Förderung beantragen?
Als Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zählen zum Beispiel Sozial- und Schuldnerberatungen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Kälte- und Wärmebusse, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs oder Begegnungseinrichtungen sowie Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren beziehungsweise Stadtteilen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Grundsätzlich werden folgende zwei Konstellationen finanziert: Krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten sowie die krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote. So können beispielsweise Heiz- und Energiekosten, Miet- und Mietnebenkosten, Personalausgaben, Ausgaben für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, zusätzliche Ausgaben für Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien oder Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien abgerechnet werden. Nach der Zielsetzung des „Stärkungspaktes NRW – gemeinsam gegen Armut“ müssen zunächst andere vom Land angebotene Förderprogramme, die sich ausdrücklich an bestimmte Teile der sozialen Infrastruktur wenden, genutzt werden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Es dürfen zudem nur Ausgaben, die in den Monaten Januar 2023 bis Dezember 2023 voraussichtlich anfallen werden, abgerechnet werden.
Hintergrundinfos zum Stärkungspakt NRW
sowie Links gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) unter https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.