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Stadt Burscheid Renate Bergfelder-Weiss Martina Schmidt Gestaltung, Realisation, Software und Sponsoring: Internet-Bedingungen Sie erhalten diese Daten unter den Bedingungen des Internet. Für die Richtigkeit der Angaben und die Übereinstimmung mit den Ursprungsdaten kann daher keine Gewähr übernommen werden. Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite aus dem Internetangebot der Stadtverwaltung Burscheid und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen; wir können also nicht nachvollziehen, welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat. Im einzelnen wird über jeden Abruf folgender Datensatz gespeichert: Name der abgerufenen Datei Eröffnung des Zugangs für elektronische Kommunikation Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: • Adobe Acrobat (.pdf), jeweils ohne Makros. Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden. Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 2 Mbyte. Die Stadt Burscheid kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Entsprechend § 3a des Verwalungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Diese Form der elektronischen Signatur kann derzeit nur auf Antrag durch sogenannte Trustcenter in Form einer Chipkarten ausgegeben werden. Diese Trustcenter müssen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert und geprüft sein. Leider kann die Stadt Burscheid aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Burscheid und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden: Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder bei technischen Fragen mit dem Amt für Zentrale Dienste und Personalmanagement unter den Telefonnummern 670-121/122 in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhelfen. Externe Links Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen. |
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