Institutionenausweis

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WAS IST DAS ?
Für Institutionen und Firmen im Raum Burscheid bietet die Stadtbücherei Institutionenausweise an. Mit diesem Ausweis können Sie kostenlos Medien entleihen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Bücher- und Medienpakete zusammen.

WIE BEKOMME ICH DEN AUWEIS ?
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu der Einrichtung mit Stempel und Unterschrift der/s Zeichnungsberechtigten der Institution
- Einen gültigen Personalausweis

WAS IST SONST ZU BEACHTEN ?
Private Ausleihen müssen mit einem privaten Bibliotheksausweis erfolgen.

Auszug aus der gültigen Satzung zur Benutzung der Stadtbücherei Burscheid vom 15.12.2006:

Die in § 8 Abs.1 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) genannten Institutionen sowie die örtlichen Kindertagesstätten werden von der Grundgebühr befreit. Die Absätze 2 bis 4 des § 8 GebG NW gelten ebenso. Die Befreiung gilt nicht für die weiteren Gebührentarife aus den Tarif-Nrn. 15.2 bis 15.8 (z.B. Versäumnisgebühren etc.) Über weitere Gebührenbefreiungen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.

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