Institutionenausweis
WAS IST DAS ? WIE BEKOMME ICH DEN AUWEIS ? WAS IST SONST ZU BEACHTEN ? Auszug aus der gültigen Satzung zur Benutzung der Stadtbücherei Burscheid vom 15.12.2006: Die in § 8 Abs.1 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) genannten Institutionen sowie die örtlichen Kindertagesstätten werden von der Grundgebühr befreit. Die Absätze 2 bis 4 des § 8 GebG NW gelten ebenso. Die Befreiung gilt nicht für die weiteren Gebührentarife aus den Tarif-Nrn. 15.2 bis 15.8 (z.B. Versäumnisgebühren etc.) Über weitere Gebührenbefreiungen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall. |
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