Bedeutung des Burscheider Stadtwappens & Regelungen zur Beflaggung

Burscheider Stadtwappen Wappen der Stadt Burscheid

Im Jahre 1912 sprach der Schlossbauverein Burg a.d. Wupper die Bitte aus, Burscheid möge ein Wappen für die Gestaltung der bunten Fenster im Rittersaal einreichen. Dieser Bitte konnte erstmal nicht entsprochen werden, da es bislang an einem solchen fehlte. Aber man wurde sofort tätig und beantragte ein Wappen mit drei roten Herzen, da, wie man munkelte, es einmal ein solches gegeben haben sollte. Diesem Entwurf wurde jedoch 1913 vom Innenminister der Stadt auf Grund seiner Ähnlichkeit des Wappens eines alten Adelsgeschlechtes, nämlich das der Familie von Bourscheid, widersprochen. Die Gemeinde Bourscheid in Luxemburg ist heute eine der beiden Städtepartner Burscheids (neben der Gemeinde Egg/Österreich).

Auch gab es den Einwand, die Herzen seien nach unten abgerundete Seerosenblätter. Nun wurden also von der Stadt drei Blätter beantragt. Zunächst rote, dann grüne. Schließlich wurde 1920 das Wappen genehmigt, so wie wir es heute kennen.

Mit Erlass des Preußischen Ministers des Inneren wurde die Stadt Burscheid am 21. August 1920 zur Führung eines Stadtwappens berechtigt. Es besteht aus einem silbergrauen Wappenschild, über dem sich als Abschluss ein roter Zinnenkranz, das alte Wappensymbol der Herren von Berg, befindet. Darunter liegen auf dem Schildergrund drei grüne Blätter. Als stilisierte Blätter stellen sie kein bestimmtes Blatt dar, dennoch hat es sich eingebürgert, die drei Blätter als Lindenblätter zu deuten und Burscheid als „Lindenstadt“ zu bezeichnen.

Beflaggung

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt.

Regelmäßige Beflaggungstage sind:

  • 27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung)
  • 01.­ Mai Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
  • ­09. Mai Europatag
  • ­23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
  • ­17. Juni Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
  • ­20. Juli Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
  • ­23. August Jahrestag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946)
  • ­03. Oktober Tag der Deutschen Einheit
  • ­zweiter Sonntag vor dem ersten Advent Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung)

Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen) beflaggt. 

Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalens bestimmt und bekannt gegeben. Die Beflaggung beginnt um 7:00 Uhr und endet im Regelfall bei Eintritt der Dunkelheit.

Bei allen genannten Beflaggungsanlässen ist, soweit die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, neben der Bundes- und Landesflagge auch die Europaflagge zu setzen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte klicken Sie hier! 

Hier können Sie sich die regelmäßigen Beflaggungstermine als PDF-Dokument herunterladen. 

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