Weiße Schneepracht macht auch Arbeit
Streuen und Kehren sind Pflicht

Burscheid, 17.02.2010. Die lang anhaltende weiße Pracht in diesem Winter bietet Kindern und Erwachsenen vielerlei Schneevergnügen. Doch macht der Schnee vor allem Hauseigentümern viel Arbeit, denn die müssen dafür Sorge tragen, dass die Gehwege an ihrem angrenzenden Grundstück von Schnee und Eis frei gehalten werden.

„Im Großen und Ganzen klappt das in Burscheid mit der Schneeräumpflicht ganz gut. Gefährlich wird es, wenn Eisglätte entsteht und der Grundstücksanlieger nicht schnell genug oder gar nicht reagiert“, so die Verwaltung.

Deshalb möchte die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger auf die Straßenreinigungs- und Winterpflichten hinweisen, die in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geregelt sind:

Eigentümer sind hiernach verpflichtet, Gehwege und kombinierte Rad-/Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist zu streuen. In Straßen, in denen die Winterwartung auf die Anlieger übertragen worden ist, werden die Grundstückseigentümer aufgefordert, die Fahrbahn von Eis und Schnee zu räumen.

Weitere Informationen zur Straßenreinigungs- und Winterpflicht sind im gelben Innenteil des an alle Haushalte verteilten Abfallkalenders (Informationen zur Sommer-/Winterwartung) enthalten oder können über die städtische Homepage/Rubrik Leben und Wohnen abgerufen werden.

Die komplette Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist auf der Homepage der Technischen Werke Burscheid  einzusehen.

presse@burscheid.de

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