Holzschnitt auf der ehemaligen Bahntrasse
nicht erlaubt

Stadt appelliert an die Bürger, Rodungen zu unterlassen

Burscheid,  15.04.2010. Zum Schutz nistender Vögel ist es nach dem Landschaftsgesetz nicht erlaubt, in der Zeit vom 1. März bis 30. September radikale Gehölzrückschnitte vorzunehmen. Deshalb wird die Rodung auf der ehemaligen Bahntrasse zur Vorbereitung des geplanten Alleenradweges auch erst im Herbst diesen Jahres vorgenommen. Zurzeit bereitet die Verwaltung die Ausschreibung der notwendigen Rodungsarbeiten vor.

Leider haben Mitarbeiter der Stadtverwaltung jedoch feststellen müssen, dass einige Bürger auf der ehemaligen Bahntrasse „Brennholz“ geschlagen und das Astwerk auf der Trasse zurückgelassen haben. Solche Aktionen sind keine Hilfe für die Stadt. Das Gegenteil ist der Fall: Das Schlagen der Bäume ist illegal und kontraproduktiv. Sie schädigen das Eigentum der Stadt.

Nicht zuletzt führt das unzulässige Schlagen von Bäumen im Bereich der Bahntrasse zu finanziellen Nachteilen für die Stadt als Eigentümerin. Zum einen wird der Ertrag aus dem Verkauf des Holzes mit den Kosten der Rodung durch das beauftragte Unternehmen verrechnet. Zum anderen entstehen zusätzlicher Arbeitsaufwand und damit höhere Kosten, wenn das Wurzelwerk der bereits gefällten Bäume sowie nicht entsorgtes Astwerk vom beauftragten Fachunternehmen beseitigt werden muss.
 
Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Bürger, jegliche Rodung auf der ehemaligen Bahntrasse zu unterlassen. Anderenfalls behält sich die Stadt eine Anzeige wegen Diebstahls vor.

presse@burscheid.de

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