Grünabfälle gehören nicht auf die ehemalige Bahntrasse
Burscheid, 02.08. 2010. Im Rahmen der Planung des Radweges und den damit verbundenen Begehungen der ehemaligen Bahntrasse haben Bedienstete der Stadtverwaltung und der Technischen Werke Burscheid in den vergangenen Monaten festgestellt, dass an zahlreichen Stellen die Trasse zum Abladen von erheblichen Mengen von Gartenabfällen genutzt wird. Viele Anwohner haben in ihre Zäune sogar Gartentore hin zur Bahntrasse eingebaut. Des Öfteren führen von dort aus auch Schubkarrenspuren bis zur Ablagerungsstelle an der Bahnböschung, so dass eindeutig Rückschlüsse auf die Verursacher gezogen werden können. Die „Hemmschwelle“ für die illegale Entsorgung von Grünabfällen scheint offensichtlich sehr gering zu sein.
Die Personen, die sich auf diese Weise ihrer Grünabfälle entledigen, sollten dabei zum einen bedenken, dass die Beseitigung der abgelagerten Grünabfalle zu einer Kostenerhöhung bei der Herstellung des Alleenradweges führt. Zum anderen weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass es sich bei derartigen Ablagerungen von Grünabfallen nicht um ein „Kavaliersdelikt“ sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
So besagt die Abfallsatzung der Stadt Burscheid, dass Grünabfälle über die Annahmestelle bei der Firma Remondis in Hilgen-Heide zu entsorgen sind, sofern eine Eigenkompostierung nicht möglich ist. Auf dem Wertstoffhof der Firma Remondis werden an drei Tagen in der Woche Ast- und Strauchwerk bis zu einem Astdurchmesser von 8 cm angenommen und zwar montags von 14.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr (in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. bis 13.00 Uhr).
In diesem Zusammenhang erinnert die Verwaltung daran, dass auch das Verbrennen von Baum- und Heckenschnitt sowie von sonstigen pflanzlichen Abfällen grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen regelt die Allgemeinverfügung des Bürgermeisters der Stadt Burscheid, die aber aufgrund der Bestimmungen und Auflagen nur in sehr wenigen Einzelfällen Anwendung finden kann.
Die Stadtverwaltung appelliert daher eindringlich an alle Bürger, die Entsorgungsmöglichkeit für Grünabfälle bei der Firma Remondis zu nutzen und macht darauf aufmerksam, dass Verstöße nach der Abfallsatzung eine Geldbuße bis zu 500 Euro nach sich ziehen können.
Ansprechpartner für etwaige Fragen ist der Bergische Abfallwirtschaftsverband unter der gebührenfreien Rufnummer
0 800 805 800 5.