Unterzeichnung des Vertrages zur Übertragung der Kommunalen Entsorgungspflichten der Stadt Burscheid auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband am 26.02.2010 im Rathaus der Stadt Burscheid

Die Stadt Burscheid und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) kooperieren ab diesem Jahr bei Organisation und Verwaltung der kommunalen Entsorgung in Burscheid. Der Rat der Stadt Burscheid hat in seiner Sitzung vom 02. Februar 2010 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem BAV zugestimmt.

Die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird heute durch den Bürgermeister, Herrn Stefan Caplan, den Kämmerer, Herrn Bernhard Lentz sowie für den BAV durch den stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Menzel und die Geschäftsführerin des BAV, Frau Monika Lichtinghagen-Wirths vorgenommen.

Der BAV wird damit ab sofort Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der kommunalen Entsorgung in der Stadt Burscheid. Der gewohnte Leistungsumfang der Abfuhr und beim Wertstoffhof über das Abfuhrunternehmen Remondis bleibt unverändert.

Langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit

Seit 34 Jahren ist der BAV für die umweltgerechte Beseitigung und Verwertung der kommunalen Abfälle aus den 21 Städten und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreises zuständig. In der Burscheider Öffentlichkeit wird der BAV insbesondere bei der jährlichen Burscheider Umweltwoche wahrgenommen. Die Abfallberatung des BAV ist schon seit Jahren aktiv dabei und mittlerweile als Mitveranstalter engagiert.

Interkommunale Kooperation als Erfolgsmodell

Zusätzlich zu seinen Entsorgungs- und Beratungsaufgaben kann der BAV auch kommunale Entsorgungsaufgaben wahrnehmen, die in der Zuständigkeit der einzelnen Städte und Gemeinden liegen, wie z. B. die Abfuhr der Abfälle im Stadt-/Gemeindegebiet. Seit dem Jahr 2001 haben die Stadt Hückeswagen und die Gemeinde Engelskirchen ihre Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Im Jahr 2006 kam die Gemeinde Reichshof dazu. Zusammen mit Burscheid ist der BAV jetzt für die komplette Kommunalentsorgung von ca. 75.000 Einwohnern zuständig. Die Pflichtenübertragungen erfolgen unbefristet, jedoch mit einem ordentlichen Kündigungsrecht alle 5 Jahre.
Die Erfahrungen mit Hückeswagen und Reichshof zeigten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten über die gebührenfreien Servicetelefone des BAV regeln können. Eine Präsenz vor Ort wurde in den ersten Monaten nach der Übertragung angeboten, hat sich aber als überflüssig erwiesen.

Vorteile der Aufgabenbündelung

Die Bündelung der Zuständigkeit und des Fachwissens ist effektiver gegenüber der parallelen Arbeit mehrerer Verwaltungen. Durch die zentrale Verwaltung beim BAV muss nicht mehr jede einzelne Kommune Kapazitäten für vergleichbare Verwaltungsleistungen vorhalten. Die Übertragungen haben den genannten Kommunen personelle Umstrukturierungen ermöglicht, z.B. bei Personalbedarf in anderen Bereichen. Die erfolgreiche zentrale Bearbeitung der kommunalen Entsorgungspflichten beim BAV ist auch ein Modell für weitere Kommunen.

Mitwirkungsrechte der Stadt Burscheid

Jede Kommune, die ihre Entsorgungspflichten auf den BAV überträgt, hat über einen Beirat ein Mitspracherecht, damit sich die Ausgestaltung der Abfallentsorgung an den Bedürfnissen vor Ort orientiert. Alle Entscheidungen zum Abfallwirtschaftskonzept, den Gebühren und Auftragsvergaben werden abgestimmt. Andernfalls stünde der Stadt Burscheid ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die kommunalen Räte bestimmen die Zusammensetzung des Beirates. Die Mitglieder des Beirates für die Stadt Burscheid sind identisch mit der Besetzung des Umweltausschusses.

Beratung durch den BAV

In den Angelegenheiten der kommunalen Abfallentsorgung, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger bisher an die Stadt Burscheid gewendet haben, ist jetzt der BAV der Ansprechpartner:
• An- und Abmeldung von Abfallbehältern
• Veranlagung und Zahlung der Abfallgebühren
• Änderung der Einwohneranzahl für die Grundgebühr
• Behälteränderungsdienst und Reparaturen
Gebührenfreie Rufnummer: 0 800 805 800 5   
Sprechzeiten:  Montag – Freitag:   8.30 – 12.00 Uhr
 Donnerstag zusätzlich 13.00 – 17.00 Uhr
 weitere Termine nach Vereinbarung
Internet: www.bavweb.de  E-Mail: ct@bavmail.de  Fax: 02263/805539

Auf der Homepage des BAV www.bavweb.de sind Informationen zur Abfallentsorgung in der Stadt Burscheid, ein individueller Abfuhrkalender sowie alle erforderlichen Formulare abrufbar. Darüber hinaus sind Abfuhrkalender und Anmeldekarten für die Abfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten weiter im Rathaus erhältlich.

Wichtige Informationen zur Abwicklung der Burscheider Abfallgebührenbescheide 2010 !!!

Vorab: Die Abfallgebühren für 2010 bleiben stabil
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Abfallgebühren für das ganze Jahr 2010 stabil und damit gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Die Übertragung der Entsorgungspflichten wird formal nach der Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und den neuen Satzungen, ab dem 01. April 2010 wirksam werden. Die Stadt Burscheid hat den BAV jedoch beauftragt, alle Angelegenheiten der Burscheider Abfallentsorgung schon jetzt abzuwickeln. So wurden auf den städtischen Bescheiden über Grundbesitzabgaben vom 03. Februar 2010 schon keine Gebühren mehr für die Abfallentsorgung im Jahr 2010 ausgewiesen.

Der BAV wird daher für dieses Jahr zwei separate Bescheide versenden, einen im Auftrag der Stadt Burscheid am 03. März für das erste Quartal 2010 und einen weiteren für den Rest des Jahres Anfang April 2010. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in beiden Fällen an den BAV! Aus rechtlichen Gründen ist die Aufteilung in zwei Bescheide nicht zu vermeiden.


1. Gebührenbescheide für Abfallentsorgung Januar – März 2010

Am 03. März 2010 versendet der BAV die Abfallgebührenbescheide im Auftrag der Stadt Burscheid für die Monate Januar – März 2010. Die Bescheide für das erste Quartal 2010 druckt der BAV daher auf dem Briefbogen der Stadt Burscheid.

Zahlung der Abfallgebühren Januar – März 2010 an den BAV
Die Abfallgebühren für das erste Quartal 2010 müssen ausschließlich auf die Konten des BAV gezahlt werden. Diese sind auf den Bescheiden angegeben!

Einzugsermächtigungen und Daueraufträge
Wird der automatische Einzug der Abfallgebühren ab dem ersten Quartal 2010 gewünscht, so muss die Ermächtigung hierzu dem BAV neu erteilen werden. Bestehende Einzugsermächtigungen an die Stadt Burscheid können hierzu nicht verwendet werden. Den Bescheiden liegt ein entsprechendes Formular (rosa Karte) bei, das mit den Bankdaten und unterschrieben an den BAV gesendet werden muss. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt ein Freiumschlag bei. Auch Daueraufträge müssen bei der Sparkasse oder Bank entsprechend geändert werden.

2. Gebührenbescheide für Abfallentsorgung April–Dezember 2010
Nach der formalen Übernahme der Entsorgungspflichten ab dem 01. April 2010 erhalten die Bürgerinnen und Bürger ab Mitte April einen zweiten Bescheid vom BAV über den restlichen Zeitraum des Jahres 2010.

Zahlung der Abfallgebühren April - Dezember 2010 an den BAV
Die Zahlungen der Abfallgebühren für das Restjahr 2010 erfolgen natürlich ebenfalls an den BAV. Neu erteilte Einzugsermächtigungen (rosa Formular) wären auch hierfür gültig, diese gelten bis auf Widerruf.

presse@burscheid.de

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