Unterzeichnung des Vertrages zur Übertragung der Kommunalen Entsorgungspflichten der Stadt Burscheid auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband am 26.02.2010 im Rathaus der Stadt BurscheidDie Stadt Burscheid und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) kooperieren ab diesem Jahr bei Organisation und Verwaltung der kommunalen Entsorgung in Burscheid. Der Rat der Stadt Burscheid hat in seiner Sitzung vom 02. Februar 2010 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem BAV zugestimmt. Die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird heute durch den Bürgermeister, Herrn Stefan Caplan, den Kämmerer, Herrn Bernhard Lentz sowie für den BAV durch den stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Menzel und die Geschäftsführerin des BAV, Frau Monika Lichtinghagen-Wirths vorgenommen. Der BAV wird damit ab sofort Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der kommunalen Entsorgung in der Stadt Burscheid. Der gewohnte Leistungsumfang der Abfuhr und beim Wertstoffhof über das Abfuhrunternehmen Remondis bleibt unverändert. Seit 34 Jahren ist der BAV für die umweltgerechte Beseitigung und Verwertung der kommunalen Abfälle aus den 21 Städten und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreises zuständig. In der Burscheider Öffentlichkeit wird der BAV insbesondere bei der jährlichen Burscheider Umweltwoche wahrgenommen. Die Abfallberatung des BAV ist schon seit Jahren aktiv dabei und mittlerweile als Mitveranstalter engagiert. Zusätzlich zu seinen Entsorgungs- und Beratungsaufgaben kann der BAV auch kommunale Entsorgungsaufgaben wahrnehmen, die in der Zuständigkeit der einzelnen Städte und Gemeinden liegen, wie z. B. die Abfuhr der Abfälle im Stadt-/Gemeindegebiet. Seit dem Jahr 2001 haben die Stadt Hückeswagen und die Gemeinde Engelskirchen ihre Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Im Jahr 2006 kam die Gemeinde Reichshof dazu. Zusammen mit Burscheid ist der BAV jetzt für die komplette Kommunalentsorgung von ca. 75.000 Einwohnern zuständig. Die Pflichtenübertragungen erfolgen unbefristet, jedoch mit einem ordentlichen Kündigungsrecht alle 5 Jahre. Vorteile der Aufgabenbündelung Die Bündelung der Zuständigkeit und des Fachwissens ist effektiver gegenüber der parallelen Arbeit mehrerer Verwaltungen. Durch die zentrale Verwaltung beim BAV muss nicht mehr jede einzelne Kommune Kapazitäten für vergleichbare Verwaltungsleistungen vorhalten. Die Übertragungen haben den genannten Kommunen personelle Umstrukturierungen ermöglicht, z.B. bei Personalbedarf in anderen Bereichen. Die erfolgreiche zentrale Bearbeitung der kommunalen Entsorgungspflichten beim BAV ist auch ein Modell für weitere Kommunen. Jede Kommune, die ihre Entsorgungspflichten auf den BAV überträgt, hat über einen Beirat ein Mitspracherecht, damit sich die Ausgestaltung der Abfallentsorgung an den Bedürfnissen vor Ort orientiert. Alle Entscheidungen zum Abfallwirtschaftskonzept, den Gebühren und Auftragsvergaben werden abgestimmt. Andernfalls stünde der Stadt Burscheid ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die kommunalen Räte bestimmen die Zusammensetzung des Beirates. Die Mitglieder des Beirates für die Stadt Burscheid sind identisch mit der Besetzung des Umweltausschusses. In den Angelegenheiten der kommunalen Abfallentsorgung, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger bisher an die Stadt Burscheid gewendet haben, ist jetzt der BAV der Ansprechpartner: Auf der Homepage des BAV www.bavweb.de sind Informationen zur Abfallentsorgung in der Stadt Burscheid, ein individueller Abfuhrkalender sowie alle erforderlichen Formulare abrufbar. Darüber hinaus sind Abfuhrkalender und Anmeldekarten für die Abfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten weiter im Rathaus erhältlich. Vorab: Die Abfallgebühren für 2010 bleiben stabil Die Übertragung der Entsorgungspflichten wird formal nach der Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und den neuen Satzungen, ab dem 01. April 2010 wirksam werden. Die Stadt Burscheid hat den BAV jedoch beauftragt, alle Angelegenheiten der Burscheider Abfallentsorgung schon jetzt abzuwickeln. So wurden auf den städtischen Bescheiden über Grundbesitzabgaben vom 03. Februar 2010 schon keine Gebühren mehr für die Abfallentsorgung im Jahr 2010 ausgewiesen. Der BAV wird daher für dieses Jahr zwei separate Bescheide versenden, einen im Auftrag der Stadt Burscheid am 03. März für das erste Quartal 2010 und einen weiteren für den Rest des Jahres Anfang April 2010. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in beiden Fällen an den BAV! Aus rechtlichen Gründen ist die Aufteilung in zwei Bescheide nicht zu vermeiden.
Am 03. März 2010 versendet der BAV die Abfallgebührenbescheide im Auftrag der Stadt Burscheid für die Monate Januar – März 2010. Die Bescheide für das erste Quartal 2010 druckt der BAV daher auf dem Briefbogen der Stadt Burscheid. Zahlung der Abfallgebühren Januar – März 2010 an den BAV Einzugsermächtigungen und Daueraufträge 2. Gebührenbescheide für Abfallentsorgung April–Dezember 2010 Zahlung der Abfallgebühren April - Dezember 2010 an den BAV |
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