Baumfällungen und Rodungen nur in gesetzlich geregelten Zeiten –
Ausnahmen für Form- und Pflegeschnitte
Burscheid, 15.09.2010. Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Anfragen, zu welchen Zeiten Baumfällungen und Rodungen vorgenommen werden dürfen. Bürgermeister Stefan Caplan: “Auch wir müssen bei der Planung und Ausführung von Freischneidearbeiten z.B. für die geplante Radwegetrasse die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Die Arbeiten werden jetzt ausgeschrieben und wir möchten noch in diesem Jahr mit den Rodungen beginnen“.
Nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Dieses Verbot gilt allerdings nicht für schonende Form- und Pflegeschnitte.
Durch eine neue und seit dem 01. März 2010 bundesweit geltende Regelung im Bundesnaturschutzgesetz ist der Schutz auf bestimmte Bäume erweitert worden. Deshalb dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsanlagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, nicht abgeschnitten werden. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat zur Klarstellung mitgeteilt, dass nicht nur Bäume, die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, sondern auch Bäume in Haus- und Kleingärten, in Grünanlagen, Rasensportanlagen und Friedhöfen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot fallen.
Die Sorge mancher Bürgerinnen und Bürger, dass z.B. Gefahrenbäume im Bereich Hagen, Fichtenfällungen im Bereich Luisenstraße und das Abholzen von Fichten und Pappeln im Bereich Herkensiefen/Luisenstraße nicht den Vorschriften des Landschaftsschutzes entsprechen, ist unbegründet. Hier handelte sich im Einzelnen um notwendige Arbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die Beseitigung von mit Borkenkäfern befallenen Bäumen sowie um eine Vorbereitung zur Wiederaufforstung mit Laubbäumen nach den Festsetzungen im Landschaftsplan.
Eine entsprechende Anfrage der Fraktion Die Grünen wurde von der Verwaltung jetzt schriftlich beantwortet.
presse@burscheid.de
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